Ablauf Software-Entwicklung

Den Ablauf der Software-Entwicklung sind als 4 Schritten zu verstehen:

Idee

Konzept

Entwicklung

Produkt

Am Ende eines nach dem IKEP-Ablauf erfolgten Projektes steht die Zufriedenheit des Kunden.


IDEE

Am Anfang steht die Idee des Kunden, wie er sich einen Arbeitsablauf erleichtern, automatisieren und beschleunigen will oder welches Ergebnis er erzielen möchte.

KONZEPT

Das ist der wichtigste Schritt für ein erfolgreiches Projekt. Es wird festgelegt, was die Software können muss. Desto detaillierter und umfassender das Konzept erstellt wird, desto höher wird Zufriedenheit über das fertig gestellte Produkt sein und auch die Kosten niedriger sein!

Im Fachjargon wird zwischen "Grob-" und "Feinpflichtenheft" unterschieden. Der Kunde kann selbst das Pflichtenheft erstellen, wenn er mit EDV viel zu tun hat oder vielleicht schon ein Projekt betreut hat. Ansonsten ist es dringend ratsam, dies mit einem EDV-Fachmann zu machen. Die Erstellung eines Pflichtenheftes ist aufwendig, denn ALLES sollte bedacht werden. D.h. es gehörte dazu einmal der genaue Beschreibung, was die Software machen soll, auf welchen Platformen sie laufen soll (Betriebssystem, Internetviewer usw..), eventuell in welcher Programmiersprache sie erstellt werden soll. Es gibt viele Themen, die angesprochen, entschieden und dokumentiert werden müssen!!!

ALLES, was vergessen wird, bewirkt vor allem am Ende der Softwareerstellung eine Unzufriedenheit des Kunden. Denn der Kunde hat bestimmte Vorstellungen. Diese wurden aber dem Softwareersteller nicht mitgeteilt. Daher ist das Ergebnis anderes. Im Endeffakt kann das Fehlen eines Pflichtenheftes dazu führen, dass der Kunde die Software nicht abnimmt bzw. dauert Änderungswünsche hat. Für diese möchte er dann aber nichts zahlen. Aber die Softwarefirma hat alles korrekt nach Vorgabe erstellt und geliefert. Es ist nicht zu erwarten, dass diese dann kostenlos Änderungen durchführt.

Ein exzellent gemachtes Pflichtenheft erlaubt der Softwarefirma einen guten Preis anzubieten und verlässliche Terminzusagen abzugeben, da der Aufwand gut abgeschätzt werden kann. Ein Feinpflichtenheft ist schon fast ident mit einer Softwareprogrammbeschreibung.

Leider wird oft geglaubt, dass diese Erstellung des Pflichtenheftes durch ein paar Stunden Besprechungen gelöst sind. Ohne Pflichtenheft kann ein Projekt nur dann erfolgreich werden, wenn der Kunde jegliche Zusatzkosten pünktlich zahlt, die durch laufende Umschreibungen der Software nötig sind. Der Aufwand, den der Ersteller des Pflichtenheftes hat, kann nur in Stunden abgerechnet werden. Der Aufwand kann von Seiten des Kunden reduziert werden, wenn er schon selbst verschiedene Vorstellungen gut formuliert hat.

Am Ende des Schrittes KONZEPT steht die Auswahl der Softwareentwicklungsfirma. Angebote werden eingeholt. Dabei werden Gespräche geführt, die noch das Pflichtenheft ergänzen und verbessern. Es ist nicht zwingend notwendig, dass die gleiche Firma die Pflichtenhefterstellung und die Softwareentwicklung durchführt. Es hat aber den Vorteil, dass die Firma schon in die Thematik eingestimmt ist und schneller und mit weniger Rückfragen die Software erstellen kann.

ENTWICKLUNG

Die Software-Entwicklung läuft großteils unabhängig vom Kunden ab. Wichtig ist einen fixen Fertigstellungstermin zu vereinbaren. Festgelegt wird der Abaluf der Installation der Software und ein Schulgsplan für die Mitarbeiter.

Der Preis für die Software-Entwicklung ist abhängig von der Komplexität der Aufgabenstellung und der Größe und Internationalität der Firma. Die Bezahlungsmodalitäten werden festgelegt. Eventuelle Preisreduktionen bei Lieferverzögerung können vereinbart werden.

PRODUKT

Das ausgelieferte Produkt hat bestimmt einige Bugs. Es gibt keine Software, welche keine Bugs hat. Entscheidend ist, ob die Software als ein fertiges Produkt gekauft wurde (Variante A) oder nur eine adäquate Stundenanzahl vereinbart worden ist (Variante B).

Variante (A): Innerhalb einer vereinbarten Zeitraumes testet der Kunde die Software und meldet die Fehler an die Softwarefirma. Nach Behebung der Bugs und erfolgreicher Prüfung gilt die Software als abgenommen und ist vollständig zu bezahlen. Natürlich bleibt die gesetzliche Gewährleistungszeit bestehen, welche die Softwarefirma zur kostenlosten Behebung von Bugs verpflichtet. Im Angebot der Softwarefirma für die Erstellung der Software sollten diese Punkte ausgeführt sein.

Variante (B): Jegliche Korrektur der Software wird entsprechend dem vereinbarten Stundensatz verrechnet.

Letzte Bearbeitung dieser Seite: 2014-05-04 Anregungen an office@geosolution.eu